Tariftreue- und Mindestentgeltpflichten von Auftragnehmern und Nachunternehmern im Öffentlichen Personenverkehr – beispielhaft dargestellt anhand des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Titeldaten
  • Reidt, Olaf ; Glahs, Heike
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2015
    S.641-647
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 4 Abs. 3 NTVergG, § 13 Abs. 1 NTVergG, Art. 58 AEUV, VO (EG) 1370/2007

EuGH, Urteil v. 03.04.2008, C-346/06 - Rüffert, EuGH, Urteil v. 18.09.2014, C-549/13 - Bundesdruckerei

Abstract
Ausgehend von der Rechtslage in Niedersachsen untersuchen die Verfasser, ob im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Tariftreue oder lediglich zur Zahlung von Mindestentgelten verpflichtet sind. Die Tariftreuepflicht des Auftragnehmers sei sowohl mit Unionsrecht als auch mit nationalem Recht vereinbar. Tariftreueerklärungen könnten aber nur für Tätigkeiten verlangt werden, die unter die Bereichsausnahme der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 58 Abs. 1 AEUV auf dem Gebiet des Verkehrs nach Art. 100 Abs. 1 AEUV fallen, mithin für Kerntätigkeiten der Beförderungsleistung selbst und solche Tätigkeiten, die hiervon nicht getrennt werden können oder nur im Bereich des Verkehrs nachgefragt werden. Die Verfasser legen die landesrechtliche Regelung so aus, dass Nachunternehmer die Verpflichtungen einhalten müssen, an die auch der Bieter gebunden wäre, wenn er die Leistung im eigenen Betrieb ausführen würde. Neben einer Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten wird abschließend ein Überblick über die Rechtslage in den anderen Bundesländern gegeben.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln