Die Qualifikation als Zuschlagskriterium

Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2015
    S.609-612
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Aufsatz

Abstract
Bei dem Aufsatz handelt es sich um eine Besprechung vom EuGH, Urt. v. 26.03.2015, C-601/13, „Ambisig“. Hierfür werden zunächst die diesem Urteil vorangehende deutsche Rechtsprechung und das Lianakis-Urteil des EuGH zum Thema Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien beleuchtet. Das eingangs genannte Urteil besagt, dass bei der Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen auch die Qualifikation und Erfahrung des Personals als Zuschlagskriterium herangezogen werden dürfe. Das gelte insbesondere für Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter. Eine Aufgabe der Abgrenzung zwischen bieterbezogenen und auftragsbezogenen Kriterien sei damit jedoch nicht verbunden. Die Autorin begrüßt die Entscheidung. Es wird jedoch in Zweifel gezogen, dass dieses Urteil wirklich in Einklang mit dem Lianakis-Urteil zu bringen sei. Auf Grundlage der Formulierung „insbesondere“ geht die Autorin davon aus, dass von dem Urteil nicht nur Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter erfasst sind. Auch § 4 Abs. 2 VgV bewirke keine Einschränkung. Mit Blick auf Richtlinie 2014/24/EU geht die Autorin ferner davon aus, dass personenbezogene Zuschlagskriterien auch bei Liefer- und Bauleistungen nicht per se ausgeschlossen sind.
Dr. Matthias Simonis , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin