Angebote mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen im Vergabeverfahren

Titeldaten
  • Begenisic, Sinisa ; Fritz, Aline
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.32-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

UStG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2013 - VII-Verg 32/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012 - VII-Verg 38/12, VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13, VK Arnsberg, Beschluss vom 15.01.2009 - VK 31/08

Abstract
Für das wirtschaftliche Endergebnis hat es erheblichen Einfluss, ob der regelmäßige Umsatzsteuersatz von 19 %, eine Umsatzsteuerermäßigung auf 7 % oder eine Umsatzsteuerbefreiung der Angebotskalkulation zu Grunde gelegt wird. Die Verfasser gehen der praxisrelevanten Frage nach, wie der öffentliche Auftraggeber damit umgehen soll, wenn er Angebote mit unterschiedlich hohen Umsatzsteuersätzen erhält und differenzieren dabei zwischen leistungsbezogenen und bieterbezogenen Unterschieden im Steuersatz. Ob der Auftraggeber überhaupt die Wahl zwischen Brutto- und Nettopreisen habe, hänge von seiner Vorsteuerberechtigung ab. Die Verfasser erläutern anhand der Rechtsprechung, in welchen Fallkonstellationen ein Ausschluss, Aufklärung oder eine Ergänzung und Abänderung von Angeboten in Betracht kommt. Letzteres bezwecke die Angleichung aller Angebote auf ein einheitliches fiktives Umsatzsteuerniveau. Bieter, die fälschlicherweise einen nachteiligen Steuersatz angeboten hätten, seien nicht zur Anfechtung berechtigt.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln