Die richtig ermittelte Honorarzone

Der HOAI-Mindestsatz richtet sich allein nach den objektiven Umständen
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2016
    S.15-18
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der maßgeblichen Regelungen der HOAI am Beispiel Ingenieurbauwerke damit, wie die Honorarzone für Planungsleistungen zu ermitteln ist. Hintergrund ist, dass bei Unterschreitung der vorgegebenen Mindestsätze, auch wenn den Parteien hinsichtlich der Honorarzone ein Beurteilungsspielraum zusteht, die getroffene Vereinbarung häufig unwirksam ist. Der Autor empfiehlt, eine Punktebewertung vorzunehmen und zeigt, wie die Bewertungsmerkmale der einzelnen Leistungsbilder zu bestimmen sind.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin