Elektronische Vergaben

Titeldaten
  • Braun, Christan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.179-188
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Aufsatz

Abstract
Mit der Vergaberechtsreform wird die elektronische Kommunikation in EU-weiten Vergabeverfahren zur Pflicht. Bis spätestens Oktober 2018 müssen auch subzentrale Vergabestellen vollständig elektronisch einkaufen. Der Beitrag beleuchtet zum einen die größten Herausforderungen, denen sich die Vergabestellen bisher und auch weiterhin auf dem Weg zur E-Vergabe stellen müssen: Medienbrüche, Insellösungen und Inkompatibilität zwischen den Systemen. Zum anderen stellt der Autor die Vergabegrundsätze, Ausnahmen und neuen Verfahrensmöglichkeiten der E-Vergabe vor. Abschließend merkt er an, dass mit der E-Vergabe die Transparenz im Verfahren zwar deutlich steigt, allerdings die Gefahr einer Scheinwirklichkeit durch den massiven Einsatz elektronischer Formblätter bestehen könne. Insofern müsse nicht jeder Gedanke elektronisch gespeichert und der vollständigen Verfahrenstransparenz unterworfen werden.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn