Geheimvergabe im Lichte der Vergaberechtsreform

Titeldaten
  • Haak, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.204-209
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 8 GWB, § 100 Abs. 6 GWB, Art. 14 RL 2004/18/EG (VKR), Art. 15 RL 2014/24/EU, § 1 VSVgV, § 4 SÜG, § 117 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14

Abstract
Mit den „Geheimvergaben" widmet sich der Beitrag Aufträgen, die für geheimhaltungsbedürftig erklärt wurden und deshalb der Bereichsausnahme des § 100 Abs. 8 GWB unterfallen. Die Autoren grenzen den Anwendungsbereich dieser Ausnahmeregelung von dem der VSVgV ab, die die Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge regelt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass neben der VSVgV nur ein geringer Anwendungsbereich für die Geheimvergabe nach § 100 Abs. Abs. 8 Nr. 1 GWB verbleibe. Die Autoren betrachten systematisch die Regelungen der Europäischen Richtlinien und gehen auf die Tatbestandsvoraussetzungen von § 100 Abs. 8 GWB ein. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf den Kontext zu § 117 GWB. Im Ergebnis wird die Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich der VSVgV und dem allgemeinen Vergaberecht als unzureichend kritisiert. Die Autoren fordern daher eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzgebers.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover