Vorrang des Unionsrechts bei vergaberechtswidrigen Verträgen

Titeldaten
  • Püstow, Moritz; Meiners, Johannes
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 9/2016
    S.325-330
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 133 GWB, § 135 GWB

Abstract
Der Beitrag untersucht die Konsequenzen von Vergaberechtsverstößen für den Fortbestand des geschlossenen Vertrages. Schwerpunkt sind die durch das VergRModG eingeführten §§ 133, 135 GWB. Vergaberechtsverstöße wirkten nach der Rechtsprechung des EuGH während der gesamten Vertragslaufzeit fort. Sie könnten eine Pflicht zur Kündigung des Vertrages auslösen. Die Bestandskraft des Vertrages werde zwar über § 135 GWB geschützt. Sie sei aber dadurch eingeschränkt, dass die Europäische Kommission trotz einer Ex-Post- oder Ex-ante-Transparenzbekanntmachung ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten könne. Angesichts der geringen Fallzahlen bleibe das sich aus § 133 Abs. 1 Nr. 3 GWB ergebende Risiko aber überschaubar.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München