Nebenangebote nach der Vergabemodernisierung 2016: Lösung oder Perpetuieren eines Dilemmas?

Titeldaten
  • Dicks, Heinz-Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.309-315
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Aufsatz

Abstract
Der Autor setzt sich mit der Behandlung von Nebenangeboten nach der Vergaberechtsreform 2016 auseinander. Einleitend stellt er den Sachstand bis zur Vergaberechtsform dar und definiert im Anschluss den Begriff des Nebenangebotes. Im Anschluss untersucht er grundsätzlich die Möglichkeit, den niedrigsten Preis als einziges Zuschlagskriterium festzulegen. Er kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass diese Möglichkeit besteht und von den Vergaberichtlinien gedeckt ist. In einem zweiten Schritt untersucht er dann, ob bei der Zulassung von Nebenangeboten ebenfalls als einziges Kriterium der Preis berücksichtigt werden kann. Er geht hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 07.01.2014 ein, kommt allerdings am Ende zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber es grundsätzlich zugelassen hat, bei Nebenangeboten als einziges Zuschlagskriterium den Preis festzulegen. Der Autor verweist allerdings darauf, dass damit die praktischen Probleme bei Nebenangeboten, insbesondere die Gefahr von reinen Abmagerungs-Nebenangeboten, nicht gelöst sind. Er verweist am Ende darauf, dass Nebenangebote sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber erhebliche Vorteile bringen, die rechtliche Ausgestaltung der Regelungen allerdings erheblich hinter dieser Bedeutung zurückbleiben.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf