Der Austausch von Referenzen nach der Vergabeverordnung

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Jentzsch, Laura
  • Vergabe News
  • Heft 8/2016
    S.114-117
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Neuregelung des § 56 Abs. 2 VgV zur Nachforderung von Unterlagen und der damit verbundenen Frage, wie in diesem Zusammenhang mit unzureichenden Referenzen umzugehen ist. Zunächst skizzieren die Verfasser die bisherige Rechtslage. Sodann stellen sie die Neuregelung des § 56 Abs. 2 VgV dar. Davon ausgehend untersuchen sie, wie mit inhaltlichen Fehlern von Eignungsnachweisen umzugehen ist. Anhand der Auslegung des entsprechenden Richtlinienrechts und mit Blick auf die Austauschmöglichkeit von Eignungsleihgebern in § 47 Abs. 2 VgV kommen sie zu dem Ergebnis, dass neben der Korrektur von Fehlern innerhalb einer Unterlage auch der Austausch von inhaltlich ungenügenden, eignungsbezogenen Unterlagen nunmehr möglich sein muss.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin