eVergabe unterstützt Korruptionsprävention

Titeldaten
  • Adams, Werner
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2016
    S.12-16
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Aufsatz

Abstract
Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG), der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergModVO) und dem aktuellen Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO-E) wird die E-Vergabe im öffentlichen Auftragswesen aller Voraussicht nach ab einem Auftragsvolumen von 25.000 EUR generell verpflichtend. Abgesehen von einem effizienteren Verfahren bietet die Digitalisierung des Vergabeverfahrens den Vorteil, dass sie zugleich ein wirksames Instrument zur Korruptionsprävention ist. Der Autor erläutert an Beispielen und dem Vergleich zur Papierakte, inwieweit die elektronische Dokumentationsfunktion der E-Vergabe gegenüber der Papierversion überlegen ist, etwa: Zugriff nur durch Berechtigte, Dokumentation aller Eingriffe, keine Löschmöglichkeit, Revisionssicherheit und Möglichkeiten zur regelmäßigen Auswertung der Vergabevorgänge.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn