Erste Erfahrungen mit der neuen VgV

Zum Beispiel: Der Übergang vom offenen Vergabeverfahren zum Verhandlungsverfahren
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2016
    S.3-15
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten sofern in einem offenen Vergabeverfahren keine ordnungsgemäßen Angebote eingegangen sind. Dabei geht die Autorin auf die Möglichkeit des Wechsels in das Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV oder nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein. Zunächst geht sie der Frage nach, ob zuvor eine Aufhebung des vorhergehenden Vergabeverfahrens erforderlich ist oder ob ein Wechsel der Verfahrensart im laufenden Vergabeverfahren erfolgen kann. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen und der Vergabe von Bauaufträgen sei zuvor eine Aufhebung erforderlich. Anschließend stellt sie dar, welche Angebotsmängel eine weitere Einbeziehung in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen und welche zum Ausschluss führen. Abschließend befasst sie sich mit der Frage ob eine erneute Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten erforderlich ist.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin