Elektronische Marktplätze als Warenbörsen im Sinne des Vergaberechts

Titeldaten
  • Otting, Olaf ; Ziegler, Andreas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2017
    S.26-30
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob für den Stromhandel existierende elektronische Marktplätze als Warenbörsen im Sinne des Vergaberechtes gelten, an denen Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber außerhalb der Energieversorgung ihren Strombedarf im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb decken können. Zu unterscheiden sei hier zwischen dem European Energy Exchange als Warenbörse i.S.d. BörsG und außerbörslichen Plattformen, an denen Strom gehandelt wird. Umstritten sei jedoch grundsätzlich, ob auch rein elektronische Marktplätze als Warenbörse gelten, hierfür sprechen nach Ansicht der Verfasser bei richtlinienkonformer Auslegung die besseren Gründe dafür regulierte elektronische Marktplätze hinzuzuzählen. Diese werden im Anschluss ausführlich dargelegt.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin