Öffentlich-öffentliche Kooperationen

Horizontale Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB
Titeldaten
  • Horn, Lutz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.229-234
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 Abs. 6 GWB

Abstract
Der Autor untersucht die im Rahmen des Vergabemodernisierungsgesetzes entstandene Neuregelung in § 108 GWB zur horizontalen Zusammenarbeit. Nach kurzer Darstellung der Systematik der Norm und der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Problematik erläutert der Verfasser die Tatbestandsvoraussetzung des § 108 Abs. 6 GWB im Einzelnen, insbesondere die Merkmale kooperatives Konzept, öffentliches Interesse und Marktschwelle. Die neue Vorschrift biete im Ergebnis mehr Rechtssicherheit bei horizontalen öffentlich-öffentlichen Kooperationen, wobei die Marktanteilsschwelle von 20 % eine erhebliche Hürde bedeute.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg