Russische Föderation: Gesetz über die öffentlich-private Partnerschaft - Teil 1

Titeldaten
  • Himmelreich, Antje
  • WiRO - Wirtschaft und Recht in Osteuropa
  • 2017
    S.206-213
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Aufsatz

Abstract
Einleitend berichtet die Verfasserin über die Entwicklung der öffentlich-privaten-Partnerschaften (ÖPP) in
der russischen Föderation. Während in Europa die Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen und privater
Akteuren bei der Verwirklichung von Gemeinwohlprojekten in Form von ÖPP schon in den 1980er Jahren
begann, waren ÖPP in Russland lange Zeit noch unterentwickelt. Dort wurde zunächst auf das öffentlichrechtliche
Lizenzverfahren zur Regelung der Verhältnisse zwischen dem Staat und privaten Investoren
gesetzt. Dieses System hemmte jedoch Investitionsbeziehungen und es wurde dazu übergegangen die
Beziehungen zwischen Wirtschaft und Staat durch Verträge zu regeln. Das Gesetz über
Konzessionsvereinbarung war lange Zeit die Grundlage hierfür. Daneben wurden regionale ÖPP-Gesetzte
geschaffen. Durch das neue Gesetz über öffentlich-private-Partnerschaften wurde nun ein einheitlicher
föderaler Regelungsrahmen für ÖPP geschaffen. Das Gesetz besteht aus 7 Kapitel und 48 Artikeln. Das
Gesetz wurde den GUS Staaten zur Übernahme empfohlen. Abschließend stellt die Verfasserin Artikel 1-
11 des Gesetzes dar. Die Darstellung soll in weiteren Beiträgen fortgesetzt werden.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin