Das Schulnotensystem oder: Totgesagte leben länger

Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 5/2017
    S.161-166
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH 04.04.2017 - X ZB 3/17

Abstract
Der Verfasser erläutert die Zulässigkeit von Schulnotensystemen insbesondere bei (teil-) funktionalen Leistungsbeschreibungen, die einen Konzeptwettbewerb organisieren und bei denen der Auftraggeber die Qualität der eingereichten Konzepte bewertet. Dafür müsse der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen deutlich machen, in welche Richtung die Umstände gehen können, die für ihn einen Mehrwert begründen. Die Vergabeunterlagen müssten allerdings weder so gestaltet sein, dass die Bieter ihre Punktzahl von vornherein errechnen können, noch müssten sie genau erkennen lassen, was Bieter tun müssen, um die höchstmögliche Punktzahl zu erzielen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München