Die FIDIC Agreements 2017

– Die Beziehung zwischen Kunde und Berater im internationalen Geschäft
Titeldaten
  • Hök, Götz-Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2017
    S.632-642
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Aufsatz

Abstract
Der Artikel setzt sich mit den in 2017 veröffentlichten Neuerungen der von der „Fédération International des Ingénieurs Conseils“ geschaffenen international einsetzbaren Vertragsmustern auseinander, bei denen es sich um geeignete, praxisbewährte Vertragsbedingungen zur Unterstützung bei Vergaben von Bauleistungen handele. Nach einer kurzen Darstellung der unterschiedlichen Leistungsbilder für den Umfang der Beratung, die durch rechtliche, kulturelle, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geprägt seien, wird auf die im FIDIC „Procurement Procedures Guide“ enthaltenen verschiedenen Wege, Beraterleistungen auszuschreiben, eingegangen, mit der Empfehlung Planungsleistungen nach Qualitätskriterien zu vergeben. Anschließend geht der Autor ausführlich auf das FIDIC White Book in der 5. Auflage aus 2017 ein, welches die Rechtsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und den unterschiedlichsten baubeteiligten Dienstleistern gestaltet. Nach der grundlegenden Erläuterung des Aufbaus des White Books und der beinhalteten Vertragsformulare, setzt sich der Beitrag mit den Aufgaben des Beraters, der Erfüllung, Haftung und Abwicklung des Vertrages auseinander. Dabei wird auch das völlig neu enthaltene Streiterledigungsregime erläutert. Des Weiteren folgt eine kurze Darstellung des FIDIC Subconsultancy Agreement, welches geeignet sei, Teilleistungen aus dem Leistungspaket eines dem White Book unterliegenden Berater- bzw. Planungsvertrages an einen Subunternehmer zu vergeben. Nach diesen Ausführungen wird das FIDIC Joint Venture Agreement vorgestellt. Dieses behandelt die horizontale Kooperation von Planern und Beratern, die sich als Bietergemeinschaft um Aufträge bewerben. Abschließend kommt der Autor zu dem Schluss, dass die neuen FIDIC Agreements eine sorgfältige Weiterentwicklung, aber kein großer Schritt in die Zukunft seien. Sie bildeten eine verbesserte und belastbare Arbeitsgrundlage, die mehr Sicherheit schaffe, jedoch sei eine individuelle Anpassung der neuen Vertragswerke zu begrüßen, um für einzelfallbedingte Risiken, Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen klare Aussagen zu schaffen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin