Das Wettbewerbsregister

Ein Grund mehr zur (Vor-)Sorge bei der Vermeidung von Rechtsverstößen im Unternehmen
Titeldaten
  • Haus, Florian ; Erne, Sarah
  • NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
  • Heft 30/2017
    S.1167-1172
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag den wesentlichen Fragestellungen, die sich für Unternehmen im Hinblick auf das Wettbewerbsregister, dessen Einrichtung durch das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters (in Kraft getreten am 29.07.2017) beschlossen wurde, stellen. Sie erläutern zunächst unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung im Wettbewerbsregister, das beim Bundeskartellamt geführt werden wird, erfolgt. Dabei wird auch die Frage nach der Zurechnung von Fehlverhalten im Konzernverbund untersucht. Ferner stellen die Autoren die Konsequenzen der Eintragung in das Wettbewerbsregister dar. § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 Euro abzufragen, ob Eintragungen zum Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, vorliegen. Ist eine Eintragung vorhanden, entscheidet der Auftraggeber anschließend nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Schließlich wird dargestellt, wann eine Löschung der Eintragung durch Zeitablauf oder aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens erfolgt.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin