Markterkundung, Vergabeverfahren ohne Bieter und die Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber

Titeldaten
  • Roth, Frank
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.77-82
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser würdigt in seinem Aufsatz den Beschluss des OLG Düsseldorf hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Direktvergabe zur Beschaffung zweier PET-MRT-Geräte für Bundeswehrkrankenhäuser. Das OLG Düsseldorf betont hier die verschärften Anforderungen des § 14 Abs. 6 VgV an eine Direktvergabe. Eine solche sei nur dann zulässig, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gebe und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sei. Der Autor stellt die sich daraus ergebenden Grenzen der Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber und die Bedeutung von Markterkundungen dar und geht dabei auch auf die bisherigen Leitlinien verschiedener Oberlandesgerichte zu dieser Thematik ein. Zudem arbeitet er die sich aus der Entscheidung ergebenden Anforderungen zu einschränkenden Produktvorgaben im Rahmen von § 31 Abs. 6 VgV heraus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dem gesetzlichen Gebot, dass allen Bietern der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird und die Öffnung des Marktes für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert werden darf sowohl bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung als auch bei der Festlegung der Zuschlagskriterien Rechnung zu tragen ist.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin