Das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt – Ein Anlass für (noch) mehr Compliance im Unternehmen

Titeldaten
  • Rieder, Markus; Dammann, Jana
  • Heft 1/2018
    S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG, § 123 GWB

Abstract
Der Beitrag erläutert praktische Auswirkungen des neuen Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt. Einleitend erfolgt ein Überblick über die eintragungsfähigen Taten und die Zurechnungstatbestände. Aufgrund der Zurechnungsanforderungen werden in der Praxis eher kleine und mittlere Unternehmen eingetragen als weitverzweigte Konzerne, bei denen sich eine übergreifend verantwortliche Leitungsperson regelmäßig nicht identifizieren lässt. Das Bundeskartellamt werde sich über die ihm zugewiesene Prüfung der Selbstreinigung durch die Hintertür zu einer Behörde zur Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität entwickeln, was den Ablasshandel in Form von freiwilligen Wiedergutmachungen begünstige und die Attraktivität des kartellrechtlichen Kronzeugenantrags steigere (da gegen den erfolgreichen Kronzeugen i.d.R. kein Bußgeld verhängt wird).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München