Vergaberechtliche Compliance im Fokus - Aktuelle Relevanz für die Praxis, Änderungen nach der Vergaberechtsreform 2016 und das neue Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2018
    S.1-8
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Aufsatz

Abstract
Der Artikel geht auf die aktuellen Entwicklungen zur vergaberechtlichen Compliance ein. Nach der allgemeinen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Compliance und des Compliance-Management- Systems (CMS), folgt eine Betrachtung der Rechtsprechungspraxis sowie der rechtlichen Vorgaben zur Compliance im Vergaberecht. Dabei gehen die Autorinnen sowohl auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH als auch auf die in den letzten Jahren neu eingeführten Compliance-Vorschriften im GWB und denen des Wettbewerbsregistrierungsgesetzes (WRegG) ein. So hat etwa der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Compliance-Management-System bei der Bemessung von Geldbußen bei Steuerstraftatbeständen eine erheblich gesteigerte Bedeutung zukommt. Ferner normieren nunmehr auch die Neuregelungen der §§ 122-126 GWB „compliance-relevante“ Tatbestände. Wie die Darstellungen der jeweiligen Vorschriften im Artikel zeigen, wirken sich die Regelungen sowohl auf das Verhalten der Auftraggeber als auch auf das der Bewerber aus. In diesem Zusammenhang nimmt der Artikel ebenfalls Bezug auf die Vorschriften des 2017 in Kraft getretenen WRegG. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, den öffentlichen Auftraggebern durch die Einrichtung eines Wettbewerbsregisters die Möglichkeit zu bieten, die am Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter und Bewerber auf etwaig begangene Wirtschaftsdelikte und insoweit auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) nach dem GWB zu überprüfen. Abschließend kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Entwicklungen darauf schließen lassen, dass das Ergreifen und die Beachtung von Compliance-Maßnahmen neben den öffentlichen Auftraggebern insbesondere für die Unternehmen immer wichtiger sei, wenn sie ihre Chancen auf eine Auftragserteilung auch zukünftig wahren möchten.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin