RAL-Gütezeichen in der Vergabe

Das Leistungsbestimmungsrecht auf dem Prüfstand des OLG Düsseldorf
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV

Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Forderung eines Gütezeichens wie das RAL-Gütezeichen Kanalbau zum Nachweis der Bietereignung in einem Vergabeverfahren zulässig ist. Anhand der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – VII Verg 20/16, zeigt die Verfasserin auf, dass § 7 EG Abs. 3 VOL/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV eine abschließende Aufzählung der zulässigerweise zu fordernden Nachweise enthält. Die Verleihungsurkunde eines privatrechtlichen Vereins sei keine Bescheinigung eines zuständigen Qualitätskontrollinstituts oder -Dienststelle und falle daher nicht unter dieses Merkmal. Bei der Forderung des RAL-Gütezeichens Kanalbau handele es sich auch nicht um eine Leistungsanforderung, sondern um Anforderungen an das Qualitätsmanagements und somit im Ergebnis um Eignungsanforderungen. Soweit die Anforderungen des RAL-Gütezeichens der Beurteilung der Eignung und der Auftragsdurchführung zu Grunde gelegt werden sollen, seien die jeweiligen Anforderungen künftig einzeln zu benennen und auch die Nachweisführung anders zu fassen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin