Spät ist schnell zu spät

Echte und vermeintliche Verspätungen bei der Angebotsabgabe
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 57 VgV

OLG Frankfurt vom 9.5.2017 (11 Verg 5/17), OLG Naumburg vom 31.3.2008 (1 Verg 1/08)

Abstract
Am Beispiel der Entscheidung des OLG Naumburg vom 31.03.2008 (1 Verg 1/08) stellt der Verfasser die Anforderungen an die Dokumentation des Angebotseingangs dar. Er legt offen, welche Pflichten Bieter und öffentliche Auftraggeber treffen und welchen Anforderungen ein Eingangsvermerk zu genügen hat. Dabei wird auch erläutert, wann ein Rechtsschutz sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Angebot als verfristet von der Wertung ausgeschlossen werden soll.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg