Direktvergaben an kommunale Aktiengesellschaften

Reicht für die erforderliche Kontrolle ein Beherrschungsvertrag?
Titeldaten
  • Deuster, Jan; Ristelhuber, Johannes
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.99-103
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Direktvergaben an kommunale Aktiengesellschaften ermöglichen. Einleitend stellen sie die Besonderheiten und Herausforderungen dar, die sich speziell im Zusammenhang mit Auftragsvergaben an kommunale Aktiengesellschaften ergeben und heben hervor, dass es bei Aktiengesellschaften aufgrund der Weisungsfreiheit des Vorstands der jeweiligen Aktiengesellschaft ein dem Recht der GmbH vergleichbares Weisungsrecht an den Geschäftsleiter nicht gibt. Im weiteren Verlauf des Beitrags beleuchten sodann die Autoren, ob und unter welchen Voraussetzungen, die Lösung der Direktvergabe im Abschluss eines Beherrschungsvertrages i.S.d. § 308 AktG des kommunalen Trägers mit der AG liegen kann und stellen die in diesem Zusammenhang auftretenden rechtlichen Problematiken dar. Im Ergebnis stellen die Autoren fest, dass auch bei Aktiengesellschaften eine Direktvergabe möglich ist. Neben dem zwingenden Abschluss eines Beherrschungsvertrages i.S.v. § 308 AktG sollte jedoch zudem vorsorglich der Aufsichtsrat der beherrschten Aktiengesellschaft so besetzt werden, dass die heteronome Unternehmensleitung nicht konterkariert wird.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin