Die Einführung des bundesweiten Wettbewerbsregisters – ein komplizierter rechtlicher Dreiklang

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  • Gottschalk, Eckart; Lubner, Saskia
  • Heft 1/2018
    S.96-103
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Aufsatz

WRegG, Richtlinie 2014/24/EU, GWB, § 123 GWB, § 130 OWiG

Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem bundesweiten Wettbewerbsregister, welches durch eine von der Bundesregierung noch zu erlassende Rechtsverordnung (vgl. § 10 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)) voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden soll. Nach einer Einführung über die Entwicklung des WRegG widmen sich die Autoren intensiv dessen Inhalt und Funktion, wobei im Detail auf die Voraussetzungen der Eintragung, den Inhalt der Eintragung, die Abfrage eingetragener Informationen und Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers sowie die Löschung solcher Eintragungen eingegangen wird. In diesem Zusammenhang wird auf das Spannungsverhältnis zwischen der Richtlinie 2014/24/EU, dem GWB und WRegG und damit verbundene Anwendungsfragen hingewiesen. Dieses Spannungsverhältnis werde insbesondere in Bezug auf die Anwendung von § 130 OWiG (Zurechnung von Aufsichts- und Organisationsverschulden), auf § 6 Abs. 5 Satz 1 WRegG (Ausschluss durch den Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung) sowie auf den Aspekt des „Antrags auf vorzeitige Löschung nach Selbstreinigung“ deutlich. Abschließend zeigen die Autoren ihre Erwartungen für die Praxis auf und stellen fest, dass für einige Unternehmen eine Eintragung in das Wettbewerbsregister existenzielle Folgen haben könnte, Compliance in Unternehmen wieder zunehmend an Bedeutung gewinnen werde und rechtstreue Unternehmen im Vorteil sein werden.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin