Rahmenverträge für Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsleistungen)

Titeldaten
  • Janitzek, Robert
  • Vergabe News
  • Heft 4/2018
    S.58-62
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt den Abschluss von Rahmenverträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsdienste) durch öffentliche Auftraggeber. Einleitend wird erläutert, dass Rahmenverträge sich für solche öffentlichen Auftraggeber eigneten, die über einen längeren Zeitraum kontinuierlich einen erhöhten Bedarf an Planungsleistungen haben. Weiterhin werden die möglichen Varianten eines Rahmenvertrages aufgezeigt, nämlich der Abschluss mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Bei Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern sei es ratsam, bei verschiedenen Vertragspartnern regelmäßig Leistungen abzurufen. So könne verhindert werden, dass die Vertragspartner ihre Kapazitäten anderweitig binden und nicht mehr zur Verfügung stehen. In einem weiteren Schritt analysiert der Autor die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts auf Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen. Er kommt zu dem Schluss, dass diese Auswirkungen als gering und ohne große Relevanz anzusehen seien. Schließlich bespricht der Autor die Vergütung von Planungsbüros nach HOAI bei Rahmenvereinbarungen. Insbesondere legt er dar, dass die Unterschreitung von Mindestsätzen nach der HOAI bei Rahmenvertragsausschreibungen im Vergabeverfahren schwer aufzuklären sei, da die konkrete, zu beschaffende Leistung regelmäßig noch nicht feststehe.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)