Inhouse-Vergabe in der öffentlichen Verwaltung: Von Müttern, Schwestern Enkeln und Halbgeschwistern

Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.134-140
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

EuGH, Rs. C-51/15 (Remondis), Urt. v. 21.12.2016; EuGH Rs. C-107/98 (Teckal), Urt. v. 18.11.1999; EuGH Rs. C-26/03 (Stadt Halle), Urt. v. 11.01.2005; EuGH Rs. C-458/03 (Parking Brixen), Urt. v. 13.10.2005; EuGH Rs. C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg), Urt. v. 09.06.2009

Abstract
In der Einleitung stellt der Autor zunächst die Problematik der sog. Inhouse-Vergabe dar und gibt einen Ausblick auf die behandelten Themen des Aufsatzes. Anschließend werden kurz Ziel und Formen der interkommunalen Zusammenarbeit genannt. Nachdem der Begriff des öffentlichen Auftrags als Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Vergaberechts definiert wird und Abgrenzungsfälle dargestellt werden, wendet sich der Autor der sog. Remondis-Entscheidung des EuGH zu. Die dort festgelegten Anforderungen werden zunächst dargestellt und sodann kritisch bewertet. Anhand § 108 GWB werden die Kriterien für den klassischen Fall einer vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe dargelegt und Problemfälle anhand der ergangenen Entscheidungen „Teckal“, „Stadt Halle“ und „Parking Brixen“ diskutiert. Ferner werden durch die Vergaberechtsreform neu normierte Spezialkonstellationen der Vergabe an Enkelgesellschaften, umgekehrten Inhouse-Vergabe, Schwesternvergabe und Fälle gemeinsamer Kontrolle erörtert, daraufhin die nicht-normierten Fallkonstellationen der umgekehrten Inhouse-Vergabe bei Mehrmüttergesellschaften und der Vergabe an Halbgeschwister. Kriterien, Voraussetzungen und Schwierigkeiten der nicht institutionalisierten Kooperationen abschließend anhand der Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“ herausgearbeitet
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main