Einführung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III – eine kleine „Revolution“ im Verborgenen

Titeldaten
  • Gerner, Thomas
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 4/2018
    S.302-306
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Neuregelung des § 185 SGB III zum vergabespezifischen Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Danach haben Träger bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ein Mindestentgelt zu zahlen, das durch eine entsprechende Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben wird. Der Beitrag geht anhand der Rechtsprechung des EuGH in Zusammenhang mit den länderspezifischen Vergabemindestlöhnen der Frage nach, ob das neue vergabespezifische Mindestentgelt auf Bundesebene mit den Regelungen der Richtlinie 2014/24/EU und der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein parallel zum allgemeinen Mindestlohn und zum Branchenmindestlohn nach dem AEntG bestehender vergabespezifischer Mindestlohn weder durch die Vergaberichtlinie noch durch die Entsenderichtlinie ausgeschlossen wird. Auch im Hinblick auf einen möglichen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sei davon auszugehen, dass das mit der Regelung verfolgte Ziel des Arbeitnehmerschutzes vereinbar sei. Anschließend erläutert er das Zusammenspiel zwischen dem branchenspezifischen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem vergabespezifischen Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Er zeigt auf, dass das vergabespezifische Mindestentgelt punktuell eine Lücke, die aufgrund des sogenannten Überwiegensprinzips besteht, schließt.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin