Die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes – ein untauglicher Versuch?

Titeldaten
  • Schmidt, Volker
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2018
    S.236-237
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 310 Abs. 1 S. 3 BGB

Abstract
Das neue Bauvertragsrecht wirft die Frage nach der AGB-rechtlichen Zulässigkeit einzelner Klauseln der VOB/B neu auf, zu deren Einbeziehung öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der VOB/A verpflichtet sind. Nach § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Verwender im unternehmerischen Verkehr die Klauseln einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zwar entziehen, wenn er mit dem Vertragspartner die VOB/B "ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt" vereinbart. Der Autor ist aber der Auffassung, dass eine rechtssichere Vereinbarung der VOB/B als Ganzes in der Praxis nahezu unmöglich sei. Der Beitrag verweist auf Beispiele aus der Rechtsprechung.
Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig