Open-House-Verträge und Biosimilars im Spannungsfeld unterschiedlicher Regulierungsmechanismen

Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian ; Sauer, Stefan
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 6/2018
    S.288-295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 129 Abs. 2 SGB V

Abstract
Der Artikel stellt die Entstehung des Open-House-Verfahrens im Gesundheitswesen dar und ordnet dieses Verfahren zivilrechtlich ein. In einem Exkurs wird kritisch auf das wirtschaftliche Ungleichgewicht eingegangen, das durch das faktische Nachfragemonopol der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesundheitsmarkt begründet wird. In der Folge wird kurz umrissen, was Biosimilars und Bioidenticals sind, und inwieweit bzw. nach welchen Kriterien sie als austauschbar anerkannt sind. Verkompliziert wird die Materie aber durch die Mindestverordnungsquoten, die eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen zugunsten von Biosimilars festgelegt haben. Diese Quoten sind bisher als zulässig angesehen worden, weil damit eine Umsteuerung zugunsten der günstigeren Biosimilars/-identicals erfolgte, die klassische Pharmazeutika ersetzen können. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass Open-House-Verträge jedenfalls dann unzulässig sind, wenn gleichzeitig eine Mindestverordnungsquote zugunsten bestimmter Biosimilars/-identicals besteht, weil dann die Unternehmen nicht mehr diskriminierungsfrei am Vertrag teilnehmen können. Zudem wird bei dieser Konstruktion eine Verletzung zivilrechtlicher Normen festgestellt.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg