Zentralen Beschaffungs- und Vergabestellen – Einrichtung, Aufbau, Organisation und Gestaltung

Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 8/2018
    S.348-350
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV, § 16 UVgO

Abstract
Der Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zentralisierung von Beschaffungs- und Vergabestellen mit dem Ziel einer effizienten Beschaffung und Vergabe auf. So enthält § 120 Abs. 4 GWB die Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle, die dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen für andere öffentliche Auftraggeber beschafft und diese entweder anschließend an den/die öffentlichen Auftraggeber weiterveräußert oder als Vermittler tätig wird, indem sie Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der anderen öffentlichen Auftraggeber durchführt. § 4 Abs. 1 und 2 VgV regelt hingegen gelegentliche gemeinsame Auftragsvergaben verschiedener öffentlicher Auftraggeber mit einer punktuellen Zusammenarbeit bei der Vergabe einzelner öffentlicher Aufträge. Daneben enthalten Richtlinien von Bund und Ländern zur Verhütung von Manipulation und Korruption Vorgaben für die Organisation der Tätigkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin