Das Verhältnis von Vergabe- und Beihilferecht

Best friends – Faux amis
Titeldaten
  • Guarrata, Angela ; Wagner, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.443-449
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren führen aus, dass beide Rechtsgebiete dem übergeordneten Ziel des effektiven Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt dienen. Das Beihilferecht verhindere dabei vorrangig die Wettbewerbsverzerrung durch die staatliche Förderung einzelner Unternehmen auf dem Binnenmarkt, das Vergaberecht hingegen helfe der öffentlichen Hand, das wirtschaftlichste Angebot zu erhalten. Aus der gemeinsamen übergeordneten Zielsetzung ergäben sich Wechselwirkungen zwischen den beiden Rechtsgebieten. Durch die Durchführung eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Bieterverfahrens könne ein marktüblicher und damit beihilferechtskonformer Preis ermittelt werden. Ein Bieterverfahren entspreche der Europäischen Kommission zufolge unter anderem dann diesen Grundsätzen, wenn im Verfahren die EU-Vergaberichtlinien eingehalten werden. Beachtet werden müsse jedoch, dass Ausnahmen im Vergaberecht nicht zwingend auf das Beihilferecht übertragbar seien. Ist beispielsweise die Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach den Grundsätzen des Inhouse-Tatbestands vergaberechtsfrei zulässig, so könne hieraus nicht geschlossen werden, dass die Vergabe des öffentlichen Auftrags keine verbotene Beihilfe darstellt.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)