Gärtnerei ist (k)eine Kunst

Personalbezogene Zuschlagskriterien sind bei Standardleistungen unzulässig
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2018
    S.33-35
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser geht in seinem Beitrag anhand einer aktuellen Entscheidung der VK Brandenburg (Beschluss vom 23.02.2018, VK 1/18) der Frage nach, wie weit der Anwendungsbereich für personalbezogene Zuschlagskriterien § 52 Abs. 2 Nr. 2 VgV ist. Zunächst skizziert er die Entwicklung der Rechtsprechung und des gesetzlichen Regelungsrahmens zu dieser Frage bis zur aktuellen Vergaberechtsreform. Anschließend arbeitet er anhand der Beispielentscheidung und ausgehend vom 94. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24/EU heraus, dass bei Standardleistungen das allgemeine Ausbildungsniveau eines einschlägigen Mitarbeiters ausreichend sein müsse und nur wenn schöpferische Leistungen den Auftrag maßgeblich prägen, Raum für eine Qualitätsbewertung sei.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin