Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen

Titeldaten
  • Lausen, Irene
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.585-589
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16d Abs. 1 VOB/A, § 16d EU Abs. 1 VOB/A, § 60 VgV, § 44 UVgO

BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 – X ZB 10/16

Abstract
Häufiger Gegenstand vergaberechtlicher Rügen ist die Unauskömmlichkeit des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots, eines Angebots, dessen Preis nicht die anfallenden Kosten deckt. Ein unauskömmliches Angebot ist aus vergaberechtlicher Sicht aus zwei Gründen problematisch: Zum einen mag der Bieter das Angebot mit Marktverdrängungsabsicht in wettbewerbswidriger Weise abgegeben haben. Zum anderen spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Bieter in der Vertragsdurchführungsphase in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht vertragsgemäß ausführen kann. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber deshalb auf der dritten Stufe der Angebotswertung zu der Prüfung, ob die angebotenen Preise unangemessen niedrig erscheinen; bejahendenfalls haben sie von den Bietern Aufklärung zu verlangen. Der Beitrag setzt sich im Detail mit den betreffenden Vorschriften des Vergaberechts auseinander und wertet die nationale und europäische Rechtsprechung aus, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Aufgreifschwelle und den Drittschutz der Vorschriften. Die Autorin macht auf Unterschiede aufmerksam, die im Umgang mit unangemessen niedrigen Preisen zwischen den einzelnen Vergaberegimen bestehen und spricht sich für eine Vereinheitlichung der Normen aus. Der Beitrag gewährt ein fundiertes Verständnis rund um den Problemkreis.
Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig