Vorliegen einer Auswahlentscheidung bei öffentlichem Auftrag – Open-House-Modell

Titeldaten
  • Csaki, Alexander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.598-600
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 1.3.2018 - C-9/17 - Tirkkonen

Abstract
Der Autor fasst das Urteil des EuGH zum Begriff des öffentlichen Auftrags zusammen. Der EuGH hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein finnischer öffentlicher Auftraggeber ein Zulassungsverfahren für landwirtschaftliche Beratungsleistungen durchgeführt hatte. Alle Berater, die den Eignungsanforderungen entsprachen, wurden im Rahmen eines Poolsystems auch beauftragt, ohne dass eine weitere Auswahl stattfand. Der EuGH war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein so gestaltetes Zulassungssystem kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Kartellvergaberechts sei. Der Autor stellt die Entscheidung des EuGH in den Kontext der bisherigen EU-Rechtsprechung, wonach das Fehlen einer Auswahlentscheidung zum Entfall eines öffentlichen Auftrags führe. Als Konkretisierungen durch das zitierte Urteil hebt er hervor, dass die im konkreten Fall gewählten Eignungskriterien nach den Feststellungen des EuGH nicht als Zuschlagskriterien zu sehen seien und dass auch der zeitlich beschränkte Zugang zum Beratungspool für Bewerber nicht gegen eine bloße Zulassung spreche. Der Autor schließt mit einigen Hinweisen zum Open-House-Modell in der Praxis, das auch über den Sozial-und Gesundheitssektor hinaus Anwendung finden könne. Er weist darauf hin, dass bei grenzüberschreitendem Interesse das primärrechtlichen Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot zu beachten sei; auch sei unter Transparenzgesichtspunkten eine Bekanntmachung erforderlich.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover