(K)ein letzter Ausweg

Zur Aufhebung einer Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2019
    S.3-8
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Aufsatz

Abstract
Ausgehend vom Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.08.2018 (Verg 14/17) geht der Verfasser der Frage
nach, wann eine Ausschreibung aufgrund der Erschöpfung von Haushaltsmitteln zulässigerweise
aufgehoben werden kann. Im zugrundeliegenden Fall hatte das Gericht herausgearbeitet, dass eine
Aufhebung aufgrund der Überschreitung der Haushaltsmittel gerechtfertigt sein kann, wenn die
zugrundeliegenden Umstände nicht vorhersehbar waren und die Finanzierung nicht nur im
unwesentlichen Umfang berührt ist. Aus den rechtlichen Würdigungen des Gerichts leitet der Verfasser die
Schlussfolgerung ab, dass eine Kostenschätzung als Prognose nur vertretbar sein müsse, Zu- und
Abschläge auf den konkreten Einzelfall kalkuliert sein müssen, aus bisherigen Ausschreibungen
Mittelpreise abgeleitet werden können und aus der Vergabeakte nicht hervorgehen müsse, wie für jede
Position mit konkret welchen Zu- und Abschlägen ein Einheitspreis kalkuliert wurde. Zudem bestehe keine
Verpflichtung, Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten und Zuschläge für
Generalunternehmerleistungen gesondert auszuweisen. Hier reiche ein Zuschlag von bis zu 10 %. Darüber
hinaus müsse die Entscheidung über die Aufhebung ausreichend begründet und dokumentiert werden.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin