Keine Flucht in Sicherheitsinteressen!

Art. 346 AEUV als Ultima Ratio
Titeldaten
  • Mösinger, Thomas; Juraschek, Oliver
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.93-95
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 346 AEUV, §§ 104, 117 GWB

EuGH NZBau 2018, 478.

Abstract
Die Verfasser zeigen anhand der EuGH-Entscheidung zur österreichischen Staatsdruckerei (C-187/16) auf, dass sich eine Direktvergabe mittels Sicherheitsinteressen nur in engen Ausnahmefällen begründen lässt. VSVgV und VOB/A VS stellten einen umfassenden vergaberechtlichen Rahmen bereit, mit denen diese Interessen trotz Vergabeverfahren gewahrt und vertraglich abgesichert werden könnten (z. B. mittels Vertraulichkeitsvereinbarungen). Einer stärkeren Nutzung von Art. 346 AEUV bei Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr seien somit enge Grenzen gesetzt.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München