Markterkundungen öffentlicher Auftraggeber im Grenzbereich zwischen Leistungsbestimmungsrecht und Ausschreibungspflicht

Titeldaten
  • Gabriel, Marc; Voll, Maximilian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.83-87
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 28 VgV, § 14 Abs. 6 VgV

OLG Düsseldorf, 12.07.2017, Az. Verg 13/17

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber - entgegen dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 VgV - in Sonderfällen zur Durchführung von Markterkundungen im Vorfeld einer Ausschreibung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sein könnte. In Auseinandersetzung mit anderen Literaturstimmen lehnen die Autoren eine solche Verpflichtung prinzipiell ab. Sie treten einer grundsätzlichen Pflicht zur Markterkundung auch in der besonderen Konstellation des § 14 Abs. 6 VgV entgegen, der neuerdings eine "Alternativenprüfung" hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes verlangt, bevor der öffentliche Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Begründung wählt, es komme nur ein Unternehmen für die Leistungserbringung in Betracht.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg