Ohne gesicherte Finanzierung

Zum Umgang mit einer Zuwendungsauflage
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.9-11
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Aufsatz

Abstract
In Förderrichtlinien wird teilweise die Durchführung eines Vergabeverfahrens vorausgesetzt, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können. Aufgrund fehlender Finanzierung könne der Zuschlag aber erst nach Erhalt des Förderbescheides erfolgen. Dies wiederum widerspricht dem Vergaberecht, da der Zuschlag innerhalb einer überschaubaren Frist erteilt werden müsse. Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich die Autorin dieses Aufsatzes. Ihr Lösungsansatz besteht darin, die potentiellen Bieter schon zu Beginn des Vergabeverfahrens auf die bedingte Ausschreibungsreife, die unsichere Auftragserteilung und die möglicherweise längere Frist bis zur Zuschlagserteilung hinzuweisen. Hierzu wird ein Formulierungsvorschlag angeboten und der Hinweis gegeben, dass dennoch ein Risiko einer vergaberechtlichen Nachprüfung bestehen bleibt und auf die Minimierung von Schadensersatzansprüchen zu achten sei.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg