Die Architektenvergütung nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH

Titeldaten
  • Bitzer, Fabian; Wittig, Carola
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S.683-685
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urt. v. 04.07.2019, NZBau 2019, 511

Abstract
Der Aufsatz befasst sich eingehend und in alle Richtungen mit den Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019, mit dem dieser die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hinsichtlich der Mindesthonorarregelungen für mit dem Unionsrecht unvereinbar befunden hatte. Ausgehend von der Feststellung, dass die HOAI-Mindestsätze nunmehr wegen des Vorrangs des Unionsrechts unanwendbar sind, werden die konkreten vertraglichen Folgen des Urteils für unterschiedliche vertragliche Regelungskonstellationen erörtert. Dies umfasst die Fälle, dass ein die Mindestsätze unterschreitendes oder ein diese abbildendes oder überschreitendes Honorar vereinbart wurde ebenso wie den Fall, dass gar keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Im Anschluss hieran wird die Frage beleuchtet, wie eine zutreffende Vergütungsbestimmung – aufgrund der Unanwendbarkeit der HOAI-Regelungen – nach den Vorschriften des BGB zu erfolgen hat.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg