Die Notfalldirektvergabe nach Art. 5 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im öffentlichen Personenverkehr – oder: vergaberechtliche Grenzen von Ausnahmetatbeständen

Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2019
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Aufsatz

Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit den Anforderungen an eine „Notfalldirektvergabe" i.S.v. Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auseinander. Danach wird Vergabestellen im öffentlichen Personennahverkehr die Möglichkeit eingeräumt, in Notfallsituationen einen Auftrag unmittelbar an einen Bieter zu vergeben. Der Autor stellt zunächst die Voraussetzungen der Norm dar, insbesondere die tatbestandlichen Anforderungen an die Notfallsituationen „Unterbrechung des Verkehrsdienstes" sowie „Unmittelbare Gefahr der Dienstunterbrechung". Daran anknüpfend wendet er sich der Frage zu, welche Restriktionen und sonstigen vergaberechtliche Grenzen erforderlich sind, um Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sinnvoll und wettbewerbskonform einzuschränken. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine restriktive Handhabung der „Notfalldirektvergabe" und eine Begrenzung auf tatsächliche Ausnahmesituationen.
Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main