Umstellungsaufwand als Wertungskriterium

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee ; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 3/2020
    S.34-37
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz liefert einen Überblick zur Berücksichtigung von Umstellungsaufwänden bei Beschaffungen, die etwa bei einem Softwarewechsel oder beim Austausch von Hardwarekomponenten anfallen können. Von der grundsätzlichen Feststellung ausgehend, dass bei der Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes als Wertungskriterium stets der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsgebot zu berücksichtigen sind, stellen die Autoren verschiedene Möglichkeiten der Berücksichtigung von Umstellungsaufwänden als Kosten im Sinne von § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB vor (sog. „switching costs“). Die Methode zur Berechnung der Kosten und die vom Unternehmen hierfür zu übermittelnden Informationen sind in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen transparent zu machen. Problematisch erschienen einzig Fälle, in denen der Aufwand zur Umstellung derartig kostenintensiv würde, dass ein faktisch uneinholbarer Kostenvorteil des Altauftragnehmers entstünde. Neben der Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes als Kosten-Wertungskriterium könne es sinnvoll sein, die Leistungsbeschreibung und die qualitativen Wertungskriterien auf den Umstellungsaufwand auszurichten.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin