Neue Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand

Titeldaten
  • Frank Roth
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • 2020
    S.217-223
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Aufsatz

Abstract
Das Bundesbeschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen im Mai 2019 aktualisiert. Gegenüber der Vorgängerregelung vom 18.11.2014 wurden die Pflichten der Anbieter zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher ausgedehnt und strengere Nachweisanforderungen aufgestellt. Der Verfasser erläutert in seinem Aufsatz die Grundstruktur der Verpflichtungserklärung sowie die Neuerungen im Vergleich zu ihrer vorherigen Fassung. Er erklärt das der Verpflichtungserklärung zugrundeliegende 3-Stufen-System, das neben der Endproduktionsstätte auf weitere Produktionsstätten von Zulieferbetrieben abstellt und den Anbietern von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen je nach Fertigungsstufe verschiedene Nachweispflichten auferlegt. Neben einer rechtlichen Einordnung der Verpflichtungserklärung werden auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grenzen in Bezug auf Durchsetzbarkeit und Praktikabilität aufgezeigt.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin