Sind Weisungen Dienstleistungsaufträge?

Zum Stand der Rechtsprechung von EuGH und BGH über Direktvergaben im ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen
Titeldaten
  • Hübner, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.559-567
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzung der Anwendungsbereiche von allgemeinem mitgliedstaatlichen Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien und dem vergaberechtlichen Sonderregime. Der Autor stellt hierzu zunächst die allgemeinen rechtlichen Grundsätze der Spezialität des Sondervergaberechts dar und fasst anhand von aktueller Rechtsprechung das Regel-Ausnahme-Verhältnis zusammen. Dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der vorliegenden Rechtsprechung. Besonders praxisrelevant sind die rechtlichen Ausführungen des Autors zur Definition von Verträgen und Dienstleistungsaufträgen sowie das Prüfungsschema für die Bestimmung des anwendbaren Vergaberegimes. Der Autor setzt sich mit der aktuellen EuGH-Entscheidung vom 21.03.2019 (Az. C-266/17) sowie der BGH-Entscheidung vom 12.11.2019 (Az. XIII ZB12/19) zu dem Verhältnis der Anwendungsbereiche von GWB und VO 1370 auseinander und bringt diese in den thematischen Kontext. Dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an öffentliche Auftraggeber, die sich in Rahmen von Direktvergaben fragen, ob der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 angeordnete Vorrang des allgemeinen Vergaberechts auch Direktvergaben erfasst, die nicht durch den Abschluss eines Vertrages, sondern durch andere rechtsverbindlicher Akte erfolgen und keine Dienstleistungsaufträge im engeren Sinne darstellen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin