Zum Verhältnis der §§ 125, 126 GWB zur Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche

Titeldaten
  • Jaeger, Wolfgang
  • ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht
  • Heft 2/2020
    S.246-288
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 123 bis 126 GWB

Abstract
Der Aufsatz setzt sich umfassend mit den Anforderungen an eine vergaberechtliche Selbstreinigung nach § 125 GWB im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen auseinander. Er stellt zunächst die obligatorischen und fakultativen Gründe für den Ausschluss von Bewerbern bzw. Bietern von öffentlichen Vergabeverfahren nach § 123 bzw. § 124 GWB dar, wobei besonderes Augenmerk auf den Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - zu Kartellrechtsverstößen - gelegt wird, den der Autor in seinen Modalitäten und seiner Reichweite beleuchtet. Betrachtet wird darüber hinaus die Relevanz des Auffangtatbestandes des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Zusammenhang mit Wettbewerbsrechtsverletzungen. Im Anschluss hieran werden im Einzelnen die verschiedenen Voraussetzungen der Selbstreinigung nach § 125 GWB erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Erfordernis des vollständigen Schadensausgleiches gelegt. Dieses wird im Hinblick auf das konfligierende Interesse des Unternehmens, in der etwaigen Auseinandersetzung über Schadensersatz seine Rechte und Interessen zu wahren, beleuchtet. Der Beitrag schließt dann mit einer Diskussion der zeitlichen Grenze des Ausschlusses von Unternehmen von Vergabeverfahren (§ 126 GWB) und damit auch der Notwendigkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg