Vergaberechtsfreie Kooperation

EuGH: Für Hilfstätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zulässig
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  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.5-6
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser berichtet über die Entscheidung des EuGH zur Reichweite einer vergaberechtsfreien interkommunalen Zusammenarbeit (EuGH, Urteil vom 28.5.2020 C-796/18). Der EuGH hält vergaberechtsfreie horizontale Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern auch bei sog. Hilfstätigkeiten (Software-Entwicklung) für zulässig, falls diese Tätigkeiten zur wirksamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen. Eine vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Kooperation erfordere aber stets, dass kein privates Unternehmen bessergestellt werde, als seine Wettbewerber. Der Verfasser stellt die wichtigsten Eckpunkte der Entscheidung dar und kommt zu der Bewertung, dass das EuGH-Urteil aus kommunaler Sicht – unabhängig vom endgültigen Ausgang und der noch vom OLG Düsseldorf zu beantwortenden Fragen – zu begrüßen sei.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin