Die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich in der Praxis – Verfahrensgestaltungen und „bestmöglicher Wettbewerb“ nach § 50 UVgO

Titeldaten
  • Tomerius, Stephan
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.646-651
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 50 UVgO

Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem „bestmöglichen" Wettbewerb sowie der Verfahrensgestaltung bei der Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich nach § 50 UVgO. Eingangs wird die vergaberechtliche Ausgangssituation rund um die Anwendung des § 50 UVgO dargestellt. Im Anschluss schildert der Verfasser die Schwierigkeiten beim Erfüllen der Anforderungen des § 50 UVgO bei der praktischen Umsetzung der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich. Im dritten Teil werden die Ergebnisse einer Umfrage zur praktischen Umsetzung dieser Unterschwellenvergabeverfahren, die im Rahmen einer Masterarbeit an der HWR Berlin bei ausgewählten öffentlichen Auftraggebern im Hinblick auf die praktischen Vorgehensweisen durchgeführt wurde, dargestellt und in den Zusammenhang zu § 50 UVgO gestellt. Aus den Ergebnissen dieser Umfrage werden sodann Schlussfolgerungen für die Herleitung eines Regel-Vergabeverfahrens bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich gezogen, die Vergabestellen als Basis für interne Arbeitsanweisungen dienen könnten. Abschließend kommt der Verfasser zu seinem Fazit. Bei der Anwendung des § 50 UVgO würden der Wettbewerbsgedanke und die Gewährleistung bestmöglichen Wettbewerbs eine zentrale Rolle spielen. Die sich aus der Umfrage ergebende Tatsache, dass der Leistungswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen eine untergeordnete Rolle spiele und Verhandlungsgespräche entfallen würden, sei vergaberechtlich zweifelhaft. Die Bezuschlagung erfolge laut der Umfrage vorzugsweise aufgrund der Erstangebote. Grund dürfe die erhöhte Anzahl routinemäßiger Planungsleistungen sein, die auszuschreiben seien. Geeignet sei das von den Verfassern vorgeschlagene „Suchverfahren" in Anlehnung an die Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)