Mietverträge über noch zu errichtende Gebäude im Kartellvergaberecht

Titeldaten
  • Baudis, Ricarda
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2020
    S.715-725
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB, § 111 GWB

EuGH, Urt. v. 10.07.2014 – Rs C 213/13, „Pizzarotti“, EuGH, Urt. v. 29.10.2009 – Rs C 536/07, „Messe Köln“, VK Bund, Beschl. v. 17.12.2019 – VK 2-88/19, VK Bund, Beschl. v. 30.09.2016 – VK 1-86/16, VK Bund, Beschl. v. 19.07.2017 – VK 1-63/17, VK Saarland, Beschl. v. 03.03.2016 – 2 VK 01/2015, OLG Jena, Beschl. v. 07.10.2015 – 2 Verg 3/15, VK Sachsen, Beschl. v. 19.06.2015 – 1/SVK/009-15, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2013 – VII-Verg 14/13

Abstract
Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen der Abschluss eines Mietvertrags über ein noch zu errichtendes bzw. umzubauendes Gebäude dem Kartellvergaberecht unterfällt. Hierzu stellt sie in einem ersten Schritt den relevanten Rechtsrahmen dar, um sich dann mit der Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB auf Mietverträge über noch zu errichtende bzw. umzubauende Gebäude zu befassen. Die Anwendbarkeit der Vorschrift wird von der Autorin unter Bezugnahme auf die überwiegende Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung bejaht. Sodann setzt sich die Autorin mit der Abgrenzung eines vergabefreien Mietvertrags über noch zu errichtende bzw. umzubauende Gebäude zu einem vergabepflichtigen Bauauftrag auseinander und erläutert den Umgang mit gemischten Verträgen im Zusammenhang mit der Ausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Um die relevanten Argumente besser nachvollziehen zu können, stellt die Autorin im Anschluss mehrere zu der Thematik ergangene Entscheidungen der europäischen und der nationalen Rechtsprechung dar. In einem Fazit fasst die Autorin die für die Abgrenzung eines vergabefreien Mietvertrags zu einem vergabepflichtigen „Bestellbau“ maßgeblichen Kriterien in einem für die Praxis sehr nützlichen Fragenkatalog zusammen.
Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München