Die Umsetzung des EuGH-Urteils zur HOAI – eine unendliche Geschichte trotz Vorlagebeschluss des BGH?

Titeldaten
  • Pause, Felix
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2020
    S.813-817
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 04.07.2019 - C-377/17

Abstract
seinem Beitrag setzt sich der Autor mit den Folgewirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019, C-377/17 zum Preisrecht der HOAI auseinander. Der EuGH hat darin festgestellt, dass das bindende Preisrecht der HOAI gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG verstößt. Unklar bleibt gleichwohl die Frage, ob das in § 7 Abs. 1 HOAI enthaltene System von Mindest- und Höchstpreisen für Architekten- und Ingenieurleistungen weiterhin Anwendung findet. Da das System von Mindest- und Höchstpreisen in der Bundesrepublik Deutschland durch das EuGH-Urteil (als Feststellungsurteil) nicht außer Kraft gesetzt wurde, haben sich die nationalen Gerichte mit der Umsetzung des EuGH-Urteils auseinanderzusetzen. Insoweit beleuchtet der Autor die differierenden Ansätze in Rechtsprechung und Literatur zur Anwendbarkeit bzw. zur Unanwendbarkeit des HOAI-Preisrechts und zur Umsetzung des EuGH-Urteils. In diesem Kontext setzt sich der Autor auch detailliert mit dem Vorlagebeschluss des BGH vom 14.05.2020, VII ZR 174/19, an den EuGH auseinander. Der Beitrag endet mit einem Ausblick und der Feststellung, dass durch die Antworten des EuGH zwar die Umsetzung des EuGH-Urteils für die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden dürfte, eine zufriedenstellende Lösung der Problematik jedoch insgesamt nur der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber schaffen könnte.
Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main