Unbegrenzte Gestaltungsmacht bei Laufzeitregelungen zu

Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2020
    S.704-706
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 132 GWB

EuGH NBau 2020, 40

Abstract
Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH vom 18.09.2019 (C-526/17) zur vergabewidrigen Verlängerung eines 1969 geschlossenen Baukonzessionsvertrages ein. Für den Verfasser steht sie in der Fortführung der bisherigen Rechtsprechung. Sie bestätige die in § 132 GWB in Anschluss an die "Pressetext"-Entscheidung normierte Rechtslage. Auch bei Konzessionen führen wesentliche Änderungen zur Ausschreibungspflicht. Der EuGH bestätigt in der Entscheidung zwar auch den Grundsatz "pacta sunt servanda" für das Unionsrecht. Dies ändert aber nichts daran, dass eine nach nationalem Recht bestandskräftig gewordene Vertragsänderung über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Fall gebracht werden kann.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München