Möglichkeiten und Grenzen des Vergaberechts für die Verkehrswende

Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2021
    S.-12
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag thematisiert das öffentliche Vergaberecht als Instrument zur Umsetzung der Verkehrswende. Da das Vergaberecht der Bedarfsdeckung diene, komme ihm nur ergänzende Funktion in Bezug auf die Verkehrswende zu. Gleichwohl sei die Berücksichtigung vergabefremder Ziele im Rahmen von Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen möglich. Der Autor stellt den vergaberechtlichen Rahmen vor und grenzt zwischen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und GWB-Vergaberecht ab. Bereichsspezifische Besonderheiten für Nah- und Fernverkehr werden thematisiert. Der Beitrag behandelt weiter die Beschaffung von Fahrzeugen und dabei insbesondere die Anforderungen und Mindestziele der Richtlinie 2009/33/EG. Beleuchtet werden außerdem sonstige Beschaffungen mit mittelbarem Bezug zur Verkehrswende, so z.B. der Bau von Verkehrs- oder Ladeinfrastruktur. Der Autor weist darauf hin, dass dem Transport als Vergabekriterium im Bereich der Verkehrswende besondere Bedeutung zukomme. Einem Exkurs zu beschaffungsähnlichen Modellen (z.B. Carsharing; Landerechte für Flughäfen) folgt das Fazit, dass Vergaberecht zur Realisierung der Verkehrswende tauge, soweit die Verkehrswende gleichsam staatlich „eingekauft" werde. Hierzu müssten allerdings die zuständigen Behörden willens und in der Lage sein, ihre Nachfragemacht im Interesse der Verkehrswende einzusetzen.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover